Neue Gas-Umlagen ab 01.10.2022
Die Bundesregierung führt zur Sicherstellung der Gasversorgung in Deutschland eine neue Umlagen ein.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die sogenannte „Gasspeicherumlage“ verabschiedet, deren jeweils aktuelle Höhe können sie unseren Preisinformationen entnehmen. Mit dieser Umlage sollen die Kosten, die zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen entstehen, abgefangen werden, um so die Versorgungssicherheit der Verbraucher im Winter zu gewährleisten.
Diese Umlage wurde staatlich festgelegt und kann durch die TEG sowie allen anderen Energieversorgern nicht beeinflusst werden. Die Kosten, die durch diese Umlage entstehen, werden in der Preisgestaltung bei allen Gastarifen berücksichtigt. Daher sind alle Gaskunden von den Umlagen betroffen.