Schlichtungsstelle Energie

Schlichtungsstelle Energie

Die Versorgung mit Erdgas und Strom ist an vielfältige rechtliche und technische Anforderungen geknüpft, welche uns als Energieversorgungsunternehmen und unsere Kunden gleichermaßen betreffen. Um Verbrauchern ein transparentes und kostenfreies Verfahren zur Behandlung von Verbraucherbeschwerden zu bieten, wurde am 25. Oktober 2011 die Schlichtungsstelle vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nach § 111b EnWG anerkannt.

Zur Information für unsere Haushaltskunden:
Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unseren Verbraucherservice per Post (Tegernseer Energiegesellschaft mbH & Co. KG, Hochfeldstr. 3, 83684 Tegernsee), telefonisch (08022- 101 16) oder per E-Mail (info@energie-tegernsee.de) gerichtet werden.

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn

Tel.: Mo.-Fr. von 09.00 – 15.00 Uhr
030 22480-500 oder 01805 101000 – bundesweites Infotelefon
(Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42ct/min)
Fax: 030 22480-323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Aufgabe der Schlichtungsstelle Energie
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Tel.: 030 / 27 57 240 – 0
Fax: 030 / 27 57 240 -69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Online-Streitbei- legungsplattform der EU

Online-Streitbeilegungsplattform der EU

Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Onlinestreitbeilegung (OS-Plattform) bereit.

Widerrrufsformular

Muster-Widerrufsformular

Hier finden Sie unser Muster-Widerrufsformular.

Energieeffizienz

www.bfee-online.de

Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste. 

Netzentwicklungs- plan - Gas

Netzentwicklungsplan - Gas

Wie sieht das Gasnetz der Zukunft aus?

Die beschlossene Energiewende – allem voran der stufenweise Ausstieg aus der Kernenergie bis 2022, verbunden mit den ehrgeizigen Ausbauzielen für die Erneuerbaren Energien – ist ohne einen gleichzeitigen Ausbau der deutschen Energienetze nicht denkbar.

Die zwölf deutschen Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) leisten mit ihrer bedarfsgerecht ausgebauten und hoch verfügbaren Erdgasinfrastruktur einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Energieversorgung. Darüber hinaus hat das Erdgasnetz das Potenzial, über Umwandlungsprozesse als Speicher für regenerativ erzeugten, überschüssigen Strom zu dienen. Es kann so eine wesentliche Funktion beim anstehenden Umbau der Energieversorgung und bei der effizienten Nutzung der Energieinfrastruktur übernehmen.

Die Fernleitungsnetzbetreiber sind sich ihrer Verantwortung bei der aktiven Mitgestaltung der Energiewende und dem Zusammenwachsen der Energiemärkte bewusst und arbeiten mit Hochdruck an der Erstellung des Netzentwicklungsplans. Grundlage hierfür sind verschiedene Szenarien, unter anderen zum zukünftigen Gasverbrauch, die im Rahmen eines Konsultationsverfahrens zur Stellungnahme veröffentlicht werden.

Freistellungs- bescheinigung

Freistellungsbescheinigung TEG ab 28.03.2023

Hier haben wir die Freistellungsbescheinigung des Landratsamts Miesbach als PDF-Datei zum Download für Sie bereitgestellt.