Die Errichtung von Gas-Netzanschlussleitungen erfolgt unter Bachtung der gesetzlichen Regelungen, Verordnungen (u.a. Niederdruckanschlussverordnung · NDAV), Einhaltung der technischen Regeln und Normen, sowie der jeweiligen Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung.
Der Netzanschluss verbindet das Leitungsnetz der Tegernseer Energiegesellschaft mbH & Co. KG (TEG) mit der Erdgasanlage des Netzanschlusskunden.
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