Ersatzversorgung Nicht-Haushaltskunden

Erdgaslieferung garantiert.

Ihr direkter Ansprechpartner Stephan Weber

Telefon: 08022.18358

GasGVVGasGVVGasGVV ergänzende Bedingungen der TEG ab 01.01.2022

Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden für die Sicherheit des Letztverbrauchers verschiedene Sonderfälle geregelt. Die sogenannte Ersatzversorgung gewährleistet, dass die Erdgaslieferung nicht unterbrochen wird, wenn den Erdgaskunden kein Verschulden trifft.

Im Grundversorgungsgebiet der Tegernseer Energiegesellschaft mbH & Co. KG (TEG) werden Geschäftskunden, die Erdgas ohne eine gültige vertragliche Grundlage beziehen, entsprechend § 38 Energiewirtschaftsgesetz im Rahmen der Ersatzversorgung beliefert. Sollte Ihr Erdgaslieferant – aus welchen Gründen auch immer – seinen Verpflichtungen zur Erdgaslieferung nicht mehr nachkommen, springt die TEG in ihrem Grundversorgungsgebiet als Ersatzversorger ein.
Die Ersatzversorgung ist laut Gesetzgeber auf die Dauer von drei Monaten begrenzt und betrifft den Niederdruckbereich. Die Ersatzversorgung ist unter anderem wegen höherer Abgabenbelastung teurer als die Belieferung im Rahmen unserer individuellen Erdgaslieferverträge.

Wir empfehlen daher allen Kunden in der Ersatzversorgung dringend, einen Erdgasliefervertrag abzuschließen!

Preise für Nicht-Haushaltskunden Standardlastprofil ab 01.07.2024

                 im Arbeitspreis enthalten
Preisgruppen      Grundpreis    Arbeitspreis    Energie-steuer   Konzessions-abgabe Gasspeicher-umlage §35e EnWG   CO2- Abgabe  Gesamt 
ab 10.000 kWh / Jahr bei gewerblicher Nutzung Euro / kW / Jahr brutto Cent / kWh brutto Cent / kWh brutto Cent / kWh
brutto
Cent / kWh
brutto
  Cent / kWh
brutto
Cent / kWh
brutto
      (netto) (netto) (netto) (netto) (netto)   (netto) (netto)
                     
  14,82 15,57 0,655 0,607 0,298   0,971 2,531
( 12,45 ) ( 13,08 ) ( 0,55 ) ( 0,51 ) ( 0,250 )   ( 0,816 ) ( 2,126)

 

Die Preise beinhalten die derzeit gültige Energiesteuer, Netznutzungsentgelte, Bilanzierungsumlage, Konzessionsabgabe, die Kosten aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach BEHG (“CO2-Abgabe”), die Gasspeicherumlage §35e EnWG und Entgelte für den Messstellenbetrieb und Messung.

Die Bruttopreise beinhalten den derzeit gültigen Umsatzsteuersatz von 19 %.

Ihre Preise bei einem Verbrauch kleiner 10.000 kWh/a finden Sie hier.

Preise für Nicht-Haushaltskunden Standardlastprofil ab 01.04.2024 bis 30.06.2024

                 im Arbeitspreis enthalten
Preisgruppen      Grundpreis    Arbeitspreis    Energie-steuer   Konzessions-abgabe Gasspeicher-umlage §35e EnWG   CO2- Abgabe  Gesamt 
ab 10.000 kWh / Jahr bei gewerblicher Nutzung Euro / kW / Jahr brutto Cent / kWh brutto Cent / kWh brutto Cent / kWh
brutto
Cent / kWh
brutto
  Cent / kWh
brutto
Cent / kWh
brutto
      (netto) (netto) (netto) (netto) (netto)   (netto) (netto)
                     
  14,82 15,57 0,655 0,607 0,221   0,971 2,454
( 12,45 ) ( 13,08 ) ( 0,55 ) ( 0,51 ) ( 0,186 )   ( 0,816 ) ( 2,062)

 

Die Preise beinhalten die derzeit gültige Energiesteuer, Netznutzungsentgelte, Bilanzierungsumlage, Konzessionsabgabe, die Kosten aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach BEHG (“CO2-Abgabe”), die Gasspeicherumlage §35e EnWG und Entgelte für den Messstellenbetrieb und Messung.

Die Bruttopreise beinhalten den derzeit gültigen Umsatzsteuersatz von 19 %.

Ihre Preise bei einem Verbrauch kleiner 10.000 kWh/a finden Sie hier.

Preise für Nicht-Haushaltskunden Standardlastprofil ab 01.09.2023 bis 31.03.2024

                 im Arbeitspreis enthalten
Preisgruppen      Grundpreis    Arbeitspreis    Energie-steuer   Konzessions-abgabe Gasspeicher-umlage §35e EnWG   CO2- Abgabe  Gesamt 
ab 10.000 kWh / Jahr bei gewerblicher Nutzung Euro / kW / Jahr brutto Cent / kWh brutto Cent / kWh brutto Cent / kWh
brutto
Cent / kWh
brutto
  Cent / kWh
brutto
Cent / kWh
brutto
      (netto) (netto) (netto) (netto) (netto)   (netto) (netto)
                     
  13,32 14,00 0,59 0,55 0,16   0,58 1,88
( 12,45 ) ( 13,08 ) ( 0,55 ) ( 0,51 ) ( 0,145 )   ( 0,54 ) ( 1,75)

 

Die Preise beinhalten die derzeit gültige Energiesteuer, Netznutzungsentgelte, Bilanzierungsumlage, Konzessionsabgabe, die Kosten aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach BEHG (“CO2-Abgabe”), die Gasspeicherumlage §35e EnWG und Entgelte für den Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung.

In den Bruttopreisen ist der vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 verminderte Umsatzsteuersatz von 7 % aus dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz berücksichtigt.

Ihre Preise bei einem Verbrauch kleiner 10.000 kWh/a finden Sie hier.

Preise für Nicht-Haushaltskunden Standardlastprofil ab 01.01.2023 bis 31.08.2023

                 im Arbeitspreis enthalten
Preisgruppen      Grundpreis    Arbeitspreis    Energie-steuer   Konzessions-abgabe Gasspeicher-umlage §35e EnWG   CO2- Abgabe  Gesamt 
ab 10.000 kWh / Jahr bei gewerblicher Nutzung Euro / kW / Jahr brutto Cent / kWh brutto Cent / kWh brutto Cent / kWh
brutto
Cent / kWh
brutto
  Cent / kWh
brutto
Cent / kWh
brutto
      (netto) (netto) (netto) (netto) (netto)   (netto) (netto)
                     
  13,32 27,00 0,59 0,55 0,063   0,58 1,79
( 12,45 ) ( 25,23 ) ( 0,55 ) ( 0,51 ) ( 0,059 )   ( 0,54 ) ( 1,67)

 

Die Preise beinhalten die derzeit gültige Energiesteuer, Netznutzungsentgelte, Bilanzierungsumlage, Konzessionsabgabe, Gasspeicherumlage §35e EnWG,
CO2-Abgabe

  • für das Kalenderjahr 2022 und 2023 0,58 ct/kWh/brutto (0,54 ct/kWh netto)

und Entgelte für den Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung. In den Bruttopreisen ist der vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 verminderte Umsatzsteuersatz von 7 % aus dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz berücksichtigt.

Ihre Preise bei einem Verbrauch kleiner 10.000 kWh/a finden Sie hier.

Preise für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung ab 01.10.2022

1.1. Arbeitspreis Energie 1) European Gas Spot Index (EGSI) THE-H + 3,00 Cent/kWh
1.2. Verrechnungspreis 12,45 €/kW/Jahr
1.3. Energiesteuer derzeit 0,55 Cent/kWh
1.4. Bilanzierungsumlage 2) 0,39 Cent/kWh
1.5. Konzessionsabgabe 0,51 Cent/kWh
1.6. CO2-Abgabe 4) 0,55 Cent/kWh
1.7. Netzentgelte 5)    
1.8 Gasspeicherumlage §35e EnWG z.Zt. 0,059  Cent/kWh
1.9. Umsatzsteuer Bei den vorstehenden Preisen handelt es sich um Nettopreise, die vom Kunden zzgl. der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe zu zahlen sind. z.Zt. 7,00 %

1)                       

Die durch geeichte Messeinrichtung erfassten Verbrauchswert werden kalendertäglich mit dem European Gas Spot Index (EGSI) THE-H

Spotpreis verrechnet.

Zusätzlich zum vorgenannten Spotmarktpreis ist ein Preisaufschlag in oben genannter Höhe für jede beschaffte kWh zur Abdeckung der Kosten vor allem für Ausgleichsenergie und Service zu entrichten.

Sollten die genannten Preise nicht mehr veröffentlicht werden, so treten an deren Stelle jeweils die diesen Preisen hinsichtlich der Voraussetzungen weitestgehend entsprechenden veröffentlichten Preise. Das gleiche gilt, falls die Veröffentlichungen nicht mehr von der PEGAS/Powernext erfolgen.

2)                        

Die Bilanzierungsumlage wird nach der zum Zeitpunkt der Lieferung in der vom Marktgebietsverantwortlichen festgesetzten Höhe zuzüglich zum Erdgaspreis in Rechnung gestellt. Die Umlagen werden halbjährlich neu ermittelt und von Trading Hub Europe (THE) veröffentlicht.

3)                        

Die Kosten für den Kauf von Emissionszertifikaten aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem Brennstoff-emissionshandelsgesetz (BEHG), werden in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (für das Kalenderjahr 2022 und 2023 0,59 ct/kWh/brutto (0,55 ct/kWh netto) in Rechnung gestellt.

4) 

Die Gasspeicherumlage §35e EnWG wird zum Zeitpunkt der Lieferung in der vom Marktgebietsverantwortlichen festgesetzten Höhe zuzüglich zum Erdgaspreis in Rechnung gestellt. Die Umlagen werden vierteljährlich neu ermittelt und von Trading Hub Europe (THE) veröffentlicht.

5)                       

Dem Kunden werden die jeweils gültigen Entgelte für die Netznutzung in Rechnung gestellt. Netznutzungsentgelte, Entgelte für Messstellenbetrieb sowie Messdienstleistung werden nach den zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen und veröffentlichten Preisblättern errechnet. Die ggf. nach unterjähriger Beendigung des Liefervertrages erfolgende Nachberechnung von Netzentgelten aufgrund höherer in Anspruch genommener Leistung wird an den Kunden weiterverrechnet.

Dieser Punkt kommt nicht zur Anwendung, wenn dem Kunden Netznutzungsentgelte, Entgelte für Messstellenbetrieb sowie Messdienstleistung direkt durch den zuständigen Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden. In einem solchen Fall obliegt es dem Kunden, die hierfür erforderlichen Verträge mit dem zuständigen Netzbetreiber abzuschließen